Was versteht man unter der Steuerberaterprüfung?

Die Steuerberaterprüfung ist eine Staatsprüfung und von allen Bewerbern, ob Akademiker oder Praktiker, in gleicher Weise abzulegen. Während die Steuer­beraterkammern die organisatorische Durchführung der Prüfung verantworten, werden die Prüfungsleistungen von staatlichen Prüfungs­ausschüssen bewertet.

Üblicherweise bereiten sich die Prüfungsteilnehmer durch Teilnahme an speziellen Vorbereitungskursen – parallel zur berufspraktischen Tätigkeit – auf die Steuer­beraterprüfung vor.

Dauer und Kosten sind abhängig vom jeweiligen Kursanbieter. Adressen finden sich auf den Internetseiten der Steuerberaterkammern bzw. regelmäßig in den einschlägigen Fachmedien.

Worin besteht die Steuerberaterprüfung?

Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil mit drei Klausurarbeiten aus folgenden Bereichen:

  • Verfahrensrecht und andere Steuerrechtsgebiete
  • Ertragssteuerrecht
  • Buchführung und Bilanzwesen

Hinzu kommt eine mündliche Prüfung. Dabei soll für den mündlichen Teil die auf jeden Bewerber entfallende Prüfungszeit von 90 Minuten nicht überschritten werden.

Die Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung

  • Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungs­widrigkeitenrecht
  • Steuern vom Einkommen und Ertrag
  • Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer
  • Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts
  • Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschafts­rechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Gemeinschaft
  • Betriebswirtschaft und Rechnungswesen
  • Volkswirtschaft
  • Berufsrecht